Mission 03 · Grundsatzprogramm der HELDEN
Absoluter Kinderschutz
„Jedes Kind hat das Recht auf eine sichere, gewaltfreie Kindheit – ohne Ausnahme.“
Ausgangslage: Seit Juli 2021 ist sexualisierte Gewalt gegen Kinder (§ 176 StGB) ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Verjährung ruht bis zum 30. Lebensjahr des Opfers (§ 78b StGB). Kinderrechte stehen bis heute nicht ausdrücklich im Grundgesetz. Jugendämter, Familiengerichte und Polizei arbeiten oft nebeneinander statt miteinander; Täter nutzen zunehmend digitale Wege.
Ziel: Ein lückenloses Schutzsystem – von der Prävention über die Ermittlung bis zur Nachsorge.
| # | Forderung | Ebene |
|---|---|---|
| 1 | Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz (Art. 6 GG ergänzen) | Bund (2/3-Mehrheit) |
| 2 | Schwere sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird unverjährbar – für alle künftigen und noch nicht verjährten Taten | Bund |
| 3 | Keine vorzeitige Entlassung von Wiederholungstätern ohne unabhängiges fachärztliches Gutachten; verpflichtende Therapie und Führungsaufsicht | Bund / NRW (Justizvollzug) |
| 4 | Spezialisierte Ermittlungsgruppen gegen digitale Gewalt an Kindern in jeder Kreispolizeibehörde | NRW |
| 5 | Verbindliche Fallkonferenzen von Jugendamt, Schule, Polizei und Familiengericht bei Gefährdungsmeldungen; bundesweit einheitliche Kinderschutz-Datenbank im Rahmen des Datenschutzrechts | Bund / NRW / Kommune |
| 6 | Erweitertes Führungszeugnis für alle, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten, alle 3 Jahre erneuern | Bund |
Finanzierung: Personal für Ermittlung und Jugendämter aus Landes- und Kommunalhaushalten; Umschichtung aus Verwaltungsdigitalisierung (Mission 06).
Erfolg messbar an: Aufklärungsquote, Dauer von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Zahl der Fachkräfte je 10.000 Kinder im Jugendamt.
Auszug aus dem Grundsatzprogramm (Fassung v3, beschlossen am 03.10.2026). Alle Maßnahmen und Zahlen beschreiben politische Ziele der Partei, keine geltenden Regelungen.