Unterschriften für die Zulassung
Damit HELDEN zur Landtagswahl NRW am 25.04.2027 antreten kann, benötigen wir 2.000 Unterstützungsunterschriften für die Landesliste und 200 für den Wahlkreis Köln VI. Gesammelt wird nur auf amtlichen Formblättern, die es erst nach unserer Aufstellungsversammlung gibt.
Ziel: 2.000 Unterschriften für die Landesliste NRW (plus 200 im Wahlkreis Köln VI)
Formular anfordern
Schreibe uns eine E-Mail. Sobald die amtlichen Formblätter vorliegen, schicken wir dir eines zu.
Unterschreiben
Fülle das Formular aus und unterschreibe persönlich. Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte zur Landtagswahl NRW, für den Kreiswahlvorschlag nur Wahlberechtigte im Wahlkreis Köln VI.
Einsenden
Schicke das Original per Post an uns oder gib es persönlich ab: Berliner Str. 110, 51063 Köln. Wir lassen dein Wahlrecht bestätigen und reichen das Formblatt ein. Kopien, Fotos oder E-Mails zählen nicht.
Landtag NRW 2027
HELDEN tritt zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen am 25.04.2027 an. Für die Landesliste werden 2.000 Unterschriften benötigt, für den Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis Köln VI 200 Unterschriften. Unsere Beteiligung zeigen wir der Landeswahlleiterin bis 18.01.2027 an; der Landeswahlausschuss entscheidet bis spätestens 05.02.2027, ob HELDEN zur Wahl als Partei anerkannt wird.
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen wurde am 03.10.2026 zusammen mit der Bundespartei gegründet. Sein Vorstand besteht aus denselben drei Personen wie der Bundesvorstand.
Wohnungsbau & Mieten
Bürokratieabbau im Baurecht – schneller, günstiger, mehr Wohnraum für NRW.
Bildung & Digitalisierung
Moderne Schulen, faire Chancen und echte Digitalinfrastruktur für alle.
Wirtschaft & Mittelstand
Steuerliche Entlastung, weniger Bürokratie, Stärkung des lokalen Mittelstands.
Innere Sicherheit
Mehr Personal für Polizei und Justiz – Recht und Ordnung als Grundlage für Freiheit.
Jetzt spenden
Jede Spende – ob 5 oder 500 Euro – stärkt unsere Unabhängigkeit. Wir nehmen Spenden nur im Rahmen des Parteiengesetzes an und nur per Überweisung.
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Über unsere sichere App mit vollständiger Transparenz. Für jede Spende von Privatpersonen erhältst du eine Zuwendungsbestätigung; bis 300 € genügt dem Finanzamt auch dein Kontoauszug.
Jetzt spenden →Rechtliche Hinweise
- Spenden sind im Rahmen von § 25 PartG zulässig – von Privatpersonen und von Unternehmen. Unzulässige Spenden (z. B. von Behörden oder Fraktionen sowie unzulässige Auslandsspenden) leiten wir an die Präsidentin des Deutschen Bundestages weiter.
- Anonyme Spenden über 500 Euro sind ausgeschlossen.
- Spenden einer Person über insgesamt 10.000 € im Jahr werden im Rechenschaftsbericht veröffentlicht; Einzelspenden über 35.000 € zeigen wir der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich an.
- Steuerlich begünstigt nur für Privatpersonen: bis 1.650 € / 3.300 € (Zusammenveranlagung) nach § 34g EStG, darüber hinaus § 10b EStG.
Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge sind in unserer Finanzordnung (§ 2) geregelt. Mitglied werden: app.nedleh.de/mitglied-werden
| Beitragsklasse | Voraussetzung | Monat | Jahr |
|---|---|---|---|
| Ermäßigt | Studierende · ALG-Beziehende · Rentenbeziehende · Geringverdienende | 5,00 € | 60,00 € |
| Standard | Ordentliche Mitgliedschaft | 10,00 € | 120,00 € |
| Förderbeitrag | Besondere Unterstützung | 25,00 € | 300,00 € |
| ★ Lebenslange Befreiung | kann nach einmalig 2.000 € gewährt werden (Finanzordnung § 2) | 2.000,00 € einmalig | |
Alle Beträge gemäß Finanzordnung § 2 · Änderungen durch Parteitagsbeschluss möglich